Entgeltordnung

Gültig ab 1. November 2022

Die Entgelte beziehen sich auf den Wohnort des Schülers/der Schülerin. Alle Preise in Euro und pro Monat.

 

Baby-Musikgarten, 0-2 Jahre, mindestens 5 Kinder

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
 30 18,00  17,00  17,50

 

Musikgarten, 2-4,5 Jahre, mindestens 6 Kinder

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
 30 27,00  25,00  26,00

 

Musikalische Früherziehung, 4,5-6 Jahre, mindestens 6 Kinder

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
 45 27,00  25,00  26,00

 

Musikalische Grundausbildung, 6-8 Jahre, mindestens 3 Kinder

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
 30 40,80  35,80  38,80

 

Musikalische Grundausbildung, ab 4 Kinder

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen(/Sipplingen
 45 40,80   35,80  38,80


Instrumentalunterricht – Gruppe

2er Gruppe

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
 30 50,20  30,20  46,20
45 70,80 60,80 66,80

 

Instrumentalunterricht – Einzel

 

Minuten Grundtarif Überlingen Owingen/Sipplingen
25 74,00 64,00 70,00
30 88,80  78,80  84,80
35 103,60 93,60 99,60
40 118,40 108,40 114,40
45 133,20 123,20 129,20



Orchesterunterricht

Mit Instrumentalunterricht
an der Musikschule:  0,00

Ohne Instrumentalunterricht
an der Musikschule:  15,00
Kammerorchester:  18,00

 

Die Stadt Überlingen sowie die Gemeinden Owingen und Sipplingen gewähren Schülern der Städt. Musikschule Überlingen einen Zuschuss auf das Unterrichtsentgelt. Für Schüler aus anderen Gemeinden gilt der Grundtarif, für Erwachsene der Grundtarif mit Zuschlag.

 

Geschwisterermäßigung

Für das zweite Kind und jedes weitere Kind:  3,50
(Nur bei gleichem Kassenzeichen)

Zweitfachermäßigung

Ermäßigung auf jedes weitere Hauptfach:  3,50

Zuschlag Instrumentennutzung im Unterricht

Klavier, Schlagzeug:  3,00

Instrumentenmiete

Gitarre (nur MGA):  3,00
Instrument: 13,00

Anmeldeentgelt:  20,00

Erwachsenenunterricht (Schüler ab dem 27. Lebensjahr):

Grundtarif zzgl. 25 % Aufschlag

 

Entgelteinzug und Zahlungsweise

Das monatliche Entgelt ist zum 01. des jeweiligen Monats unaufgefordert zu entrichten, erstmals mit Beginn des Unterrichts. Die aktuelle Entgeldrechnung wird ausschliesslich über unsere Musikschul-App bereitgestellt. Die monatlichen Entgelte sind auch zu entrichten, wenn Ferien sind oder in Zeiten, in denen die Musikschule aus besonderem Anlass geschlossen ist.

Um Zahlungsverzug vorzubeugen und eventuell anfallende Mahngebühren zu vermeiden, ist eine termingerechte Zahlung sicherzustellen. Sie haben die Möglichkeit, am SEPA-Basislastschriſtverfahren teilzunehmen. Die Musikschule behält sich vor, bei einem Entgeltrückstand von 3 Monaten eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

 

Bankverbindungen der Stadt Überlingen

Sparkasse Bodensee

IBAN: DE42 6905 0001 0001 0073 01
BIC: SOLADES1KNZ

Volksbank Überlingen

IBAN: DE24 6906 1800 0000 0050 02
BIC: GENODE61U